Mutterschutz

Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen sowie ihre Kinder. Er umfasst unter anderem:

Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt?

ie gesetzliche Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit darfst du grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Du darfst jedoch ausdrücklich erklären, dass du weiterarbeiten möchtest. Diese Erklärung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Nach der Geburt gilt grundsätzlich eine Schutzfrist von 8 Wochen, in der du nicht beschäftigt werden darfst. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und in bestimmten Fällen, in denen beim Kind eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen. Bei einer vorzeitigen Geburt kann sich die Schutzfrist nach der Geburt außerdem um die Tage verlängern, um die die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt wurde.

Darf ich während des Mutterschutzes arbeiten?

Vor der Geburt darfst du während der sechswöchigen Schutzfrist weiterarbeiten, wenn du das ausdrücklich möchtest. Bitte schicke uns dafür eine schriftliche Erklärung, dass du dich zur Arbeitsleistung bereit erklärst. Du kannst diese Erklärung jederzeit widerrufen.

Nach der Geburt darfst du während der gesetzlichen Schutzfrist grundsätzlich nicht arbeiten.

Während der Mutterschutzfristen erhältst du grundsätzlich Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bei gesetzlich Versicherten wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt; der Arbeitgeber zahlt gegebenenfalls den Zuschuss.

Bei Smart werden während der Schutzfrist keine Aufträge über dein Beschäftigungsverhältnis abgerechnet. Die genaue Abwicklung deiner Vergütung und deines Budgets erfolgt nach den Regelungen von Smart.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftliche Erklärung zur Weiterarbeit während der Schutzfrist vor der Geburt, wenn du vor der Geburt weiterarbeiten möchtest.
  • Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Diese benötigst du für die Berechnung der Mutterschutzfrist.
  • Anmeldung der Elternzeit, wenn du im Anschluss an die Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen möchtest. Bitte schreibe uns dafür eine E-Mail an members@smartde.coop. Die Elternzeit musst du grundsätzlich spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden.
  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsnachweis, sobald dein Kind geboren ist.

Version #8
Erstellt: 1 September 2023 13:32:44
Zuletzt aktualisiert: 11 September 2026 10:51:46 von Marie