Krankschreibung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) werden inzwischen elektronisch von der Arztpraxis an deine Krankenkasse übermittelt. Dein Arbeitgeber kann die entsprechenden Informationen grundsätzlich bei der Krankenkasse abrufen. Trotzdem bitten wir dich, uns deine Krankmeldung mit Anfangs- und voraussichtlichem Enddatum per E-Mail mitzuteilen, da wir die Informationen nicht automatisch von der Krankenkasse erhalten. Für die Abfrage bei der Krankenkasse benötigen wir einen genauen Zeitraum. Bitte teile uns deshalb auch mit, wenn sich das voraussichtliche Enddatum deiner Arbeitsunfähigkeit ändert.

Bitte beachte: Während deiner Arbeitsunfähigkeit kannst du grundsätzlich keine Aufträge über dein Arbeitsverhältnis bei Smart abrechnen.

Krankengeld bei Smart eG

Falls du bei der Smart eG angestellt bist und krank wirst:

Krankengeld bei Smart Bildungswerk

Wenn du bei Smart Bildungswerk angestellt bist und krank wirst, hast du grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.

Das Smart Bildungswerk nimmt am Umlageverfahren U1 teil. Dadurch kann Smart als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für die Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Bei Smart wird diese Erstattung dem Budget des angestellten Mitglieds gutgeschrieben. Sie kann dadurch dazu beitragen, finanzielle Ausfälle auszugleichen, die durch die krankheitsbedingte Abwesenheit und die damit verbundenen nicht ausgeführten Aufträge entstehen.

Wenn du als Angestellte*r des Bildungswerks krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist und deshalb Aufträge nicht ausführen kannst, informiere uns bitte per E-Mail über deine Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer.

Kinderkrankengeld

Wenn dein Kind krank ist und du deshalb nicht arbeiten kannst, kannst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kinderkrankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Das Kinderkrankengeld wird von deiner Krankenkasse gezahlt und ersetzt grundsätzlich das ausgefallene Arbeitsentgelt. Es beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für 2026 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstage pro gesetzlich versichertem Kind und Elternteil, bei Alleinerziehenden auf bis zu 30 Arbeitstage.

Bitte informiere uns als Arbeitgeber unverzüglich darüber, dass du wegen der Betreuung deines kranken Kindes nicht arbeiten kannst. Die erforderliche Bescheinigung für das Kinderkrankengeld reichst du bei deiner Krankenkasse ein.

Da dein Arbeitsvertrag Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB ausschließt (siehe Arbeitsvertrag § 6 Abs. 3), erhältst du für diesen Zeitraum grundsätzlich keine Vergütung von Smart. Stattdessen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse gezahlt werden.



Version #2
Erstellt: 7 September 2026 10:04:30 von Marius Le
Zuletzt aktualisiert: 11 September 2026 10:43:06 von Marie