Entsendung

Wenn du einen Auftrag über Smart abrechnest und diesen ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands ausführst, musst du Smart mindestens 10 Tage vor Beginn deines Auslandsaufenthalts informieren. Das gilt auch für vorübergehendes Arbeiten aus dem Ausland, zum Beispiel im Homeoffice oder während einer „Workation“.

Fülle dafür bitte das Entsendungs-Formular aus. Unser Payroll-Team kümmert sich anschließend um die Beantragung der A1-Bescheinigung und die notwendigen Meldungen. Die A1-Bescheinigung findest du anschließend in deinem Mein-Smart-Ordner.

Für vorübergehende Arbeitseinsätze im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart in der EU, im EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich kann eine Entsendung vorliegen. In diesem Fall muss Smart die Entsendung prüfen und die A1-Bescheinigung beantragen. Die A1-Bescheinigung kann im Ausland von den zuständigen Behörden kontrolliert werden.

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass während des Auslandseinsatzes weiterhin die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Sie dient damit als Nachweis, dass du für diesen Zeitraum grundsätzlich weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegst.

Wenn du regelmäßig am selben Ort arbeitest, kann auch eine A1-Bescheinigung mit längerer Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Diese ist jedoch nur für die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart gültig.

Das Entsendeverfahren ist nicht möglich in folgenden Fällen:

Wenn du für einen begrenzten Zeitraum in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz arbeitest, kann zwischen diesem Land und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen bestehen. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gelten und eine entsprechende Bescheinigung beantragt werden. Bitte kontaktiere uns, wenn du in einem solchen Land arbeiten möchtest.



Version #6
Erstellt: 1 September 2023 13:57:43
Zuletzt aktualisiert: 11 September 2026 08:49:44 von Marie