# Das ABC der Anstellung

# Arbeitslosengeld und Grundsicherung

<details id="bkmrk-du-beziehst-arbeitsl"><summary>Du beziehst Arbeitslosengeld und möchtest mit Smart arbeiten?</summary>

Die Abwicklung deiner Aufträge über Smart ist auch bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) grundsätzlich möglich. Dabei musst du die Regeln für Nebeneinkommen und Arbeitszeit beachten.

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, darf deine Nebentätigkeit **weniger als 15 Stunden pro Woche** umfassen. Sobald du 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und hast grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Außerdem musst du jede Nebentätigkeit **vor bzw. spätestens bei ihrer Aufnahme der Agentur für Arbeit melden**. Auch Änderungen bei Arbeitszeit oder Nebeneinkommen müssen gemeldet werden.

Beim **ALG I** gilt grundsätzlich ein **Freibetrag von 165 € monatlich** auf dein Nebeneinkommen. Bei der **Grundsicherung** ist der **Freibetrag 100 € monatlich**. Bis zu diesem Betrag wird das Nebeneinkommen in der Regel nicht auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Liegt dein anrechenbares Nebeneinkommen darüber, kann sich dein Arbeitslosengeld entsprechend reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein höherer Freibetrag gelten. [Weitere Informationen findest du im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.](https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-nebeneinkommen_ba015792.pdf)

<p class="callout info">Du hast einen Auftrag geplant die die Summe des Freibetrags überschreitet? Dann kannst du dich für diesen Zeitraum bei der Agentur für Arbeit abmelden und bei Smart mit einem höheren Gehalt angestellt sein.</p>

<p class="callout warning">Bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld solltest du dein Budget nicht „bunkern“, indem du höhere Rechnungen stellst, dir aber nur einen geringeren Betrag als Gehalt auszahlen lässt.</p>

<p class="callout warning">Wenn du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld beziehst oder beantragen willst, **informiere uns bitte sofort**. Wir können gegebenenfalls eine Beratung mit dir vereinbaren.</p>

</details><details id="bkmrk-deine-anstellung-mit"><summary>Deine Anstellung mit Smart endet und du möchtest Arbeitslosengeld I beantragen?</summary>

Wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate beschäftigt warst, kannst du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben.

Wenn du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis enden wird, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit spätestens **3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend** melden. Wenn du erst später vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfährst, musst du dich innerhalb von 3 Tagen melden. Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann zu einer **Sperrzeit beim Arbeitslosengeld** führen.

Außerdem musst du dich spätestens am **ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos** melden. Du kannst dich bis zu 3 Monate im Voraus arbeitslos melden. Bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung kann Arbeitslosengeld grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung gezahlt werden. Weitere Informationen findest du auf der [Website der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/).

<div id="bkmrk--2"></div><p class="callout warning">Nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses bei Smart musst du bei uns die **elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung** anfordern. Wir übermitteln diese dann an die Bundesagentur für Arbeit.</p>

</details>

# Elternzeit

#### Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine gesetzlich geschützte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmer\*in kannst du Elternzeit bei Smart beantragen. Pro Kind kannst du bis zu **3 Jahre Elternzeit** nehmen. Während dieser Zeit musst du nicht arbeiten und erhältst von Smart kein Gehalt. Als finanzielle Unterstützung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen [Elterngeld](https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld) beantragen.

**Gut zu wissen**:

- Jeder Elternteil kann Elternzeit nehmen.
- Du musst nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen, um Elternzeit zu nehmen.
- Während der Elternzeit kannst du deine Arbeitszeit auf 0 reduzieren und kein Gehalt beziehen: Bei einer **gesetzlichen Pflichtversicherung** bist du während der Elternzeit in der Regel beitragsfrei versichert, sofern du keine anderen beitragspflichtigen Einnahmen hast.
- Während der Elternzeit kannst du grundsätzlich bis zu **32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt** arbeiten.
- Elternzeit kann für jedes Kind bis zu 3 Jahre genommen werden.

#### Elternzeit und Smart

Die wichtigsten Informationen:

- Wenn du während der Elternzeit kein Gehalt von Smart beziehst, fallen auf dieses Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, werden auf dein Arbeitsentgelt grundsätzlich wieder Sozialversicherungsbeiträge fällig.
- Während einer Elternzeit ohne Gehalt kannst du bei Smart keine Aufträge über dein Arbeitsverhältnis abrechnen. Wenn du weiterhin Aufträge abwickeln möchtest, musst du dafür entsprechend in Teilzeit beschäftigt sein.
- Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest und gleichzeitig Elterngeld oder ElterngeldPlus beziehst, kann dein Einkommen die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt unter anderem von deinem Einkommen vor und nach der Geburt ab.
- Du kannst deine Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen. Wenn du zwischen diesen Abschnitten wieder Gehalt beziehen möchtest, brauchen wir dafür genaue Informationen über deine Aufträge und die geplanten Auszahlungen.

#### Elternzeit anmelden

Informiere uns per E-Mail, dass du Elternzeit nehmen möchtest. Wir schicken dir anschließend die notwendigen Unterlagen. Bitte melde deine Elternzeit **spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn** bei uns an.

# Lohndateien

##### Wenn du über Smart angestellt bist, bekommst du am Anfang des Folgemonats eine automatisch generierte Entgeltabrechnung („Lohnzettel“, „Lohnbeleg“) von Smart.   
In der Entgeltabrechnung sind alle Informationen zu deiner Anstellung zusammengefasst.

<p class="callout info">Die **Entgeltabrechnung** ist ein wichtiges Dokument und ein offizieller Nachweis deiner Einnahmen.   
Die Monatsabrechnungen werden für dich in deiner persönlichen Cloud [Mein.Smart](https://guide.smartde.coop/books/meinsmart-und-smart-guide/page/meinsmart) hochgeladen und zusätzlich monatlich per E-Mail geschickt.</p>

<details id="bkmrk-lohnbeleg-auf-dem-lo"><summary>Lohnbeleg</summary>

<p class="callout warning">Auf dem Lohnbeleg sind nur die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung zu sehen (50 %). Wenn du über Smart angestellt bist, musst du auch den Arbeitgeber-Anteil (die anderen 50 %) aus deinem Budget zahlen. Dies wird in der Entgeltabrechnung aber nicht aufgelistet.</p>

[![Lohnabrechnung MUSTER_DE.PNG](https://guide.smartde.coop/uploads/images/gallery/2025-01/scaled-1680-/lohnabrechnung-muster-de.PNG)](https://guide.smartde.coop/uploads/images/gallery/2025-01/lohnabrechnung-muster-de.PNG)

In der Zeile **„St/SV-Abzüge“** siehst du den Gesamtbetrag, der in dem jeweiligen Monat für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt wird.

Die Beträge hinter **„KV inkl. Z“**, **„RV“**, **„AV“** und **„PV“** im Feld unten links zeigen die jeweiligen Gesamtbeträge, die du als Arbeitnehmer\*in in dem betreffenden Monat für die einzelnen Sozialversicherungen zahlst.

Die jeweiligen Anteile sind in dem Kasten links unten noch einmal separat aufgeschlüsselt:  
**LSt** = Lohnsteuer  
**SoliZ** = Solidaritätszuschlag  
**KiSt** = Kirchensteuer  
**Kammer** = Kammerbeitrag (nur für bestimmte Berufsgruppen und für die Angestellten des Bildungswerks)  
**SV** = Sozialversicherung  
**SV-Brutto** = der Betrag, der die Grundlage für die Bemessung der Sozialabgaben ist  
**KV** = der Beitrag zur Krankenversicherung + Zusatzbeitrag der Krankenkasse  
**RV** = der Beitrag zur Rentenversicherung  
**AV** = der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung  
**PV** = der Beitrag zur Pflegeversicherung (Versicherte mit Kindern zahlen 3,05 %, kinderlose Versicherte zahlen 3,05 + 0,35 = 3,4 %)

<p class="callout warning">Auf dem Lohnbeleg sind nur die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung zu sehen (50 %). Wenn du über Smart angestellt bist, musst du auch den Arbeitgeber-Anteil (die anderen 50 %) aus deinem Budget zahlen. Dies wird in der Entgeltabrechnung aber nicht aufgelistet.</p>

</details><details id="bkmrk-lohnsteuerbescheinig"><summary>Lohnsteuerbescheinigung</summary>

Ein Jahresnachweis über dein Einkommen ist die **Lohnsteuerbescheinigung**, die meistens am Anfang des Folgejahres erstellt wird. Diesen Nachweis brauchst du für deine Steuererklärung. Diese findest du in deinem Mein.Smart Ordner.

<p class="callout info">Bitte beachte, dass keine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber\*innen erstellt wird, da diese Arbeitnehmer\*innen nicht sozialversicherungspflichtig sind. </p>

[![image.png](https://guide.smartde.coop/uploads/images/gallery/2025-01/scaled-1680-/WL6image.png)](https://guide.smartde.coop/uploads/images/gallery/2025-01/WL6image.png)

</details><details id="bkmrk-sv-meldebescheinigun"><summary>SV-Meldebescheinigung</summary>

Diese Bescheinigung bekommen alle sozialversicherungspflichtig Anstellte im ersten Monat der Anmeldung sowie am Ende der Anstellung. Diese Dateien sind auf Mein Smart gespeichert.

[![image.png](https://guide.smartde.coop/uploads/images/gallery/2025-01/scaled-1680-/vBximage.png)](https://guide.smartde.coop/uploads/images/gallery/2025-01/vBximage.png)

</details>

# Entsendung

Wenn du einen Auftrag über Smart abrechnest und diesen ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands ausführst, musst du Smart mindestens **10 Tage vor Beginn deines Auslandsaufenthalts** informieren. Das gilt auch für vorübergehendes Arbeiten aus dem Ausland, zum Beispiel im Homeoffice oder während einer „Workation“.

Fülle dafür bitte das [Entsendungs-Formular](https://form.jotform.com/220541619203345) aus. Unser Payroll-Team kümmert sich anschließend um die Beantragung der A1-Bescheinigung und die notwendigen Meldungen. Die A1-Bescheinigung findest du anschließend in deinem Mein-Smart-Ordner.

Für vorübergehende Arbeitseinsätze im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart in der EU, im EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich kann eine **Entsendung** vorliegen. In diesem Fall muss Smart die Entsendung prüfen und die A1-Bescheinigung beantragen. Die A1-Bescheinigung kann im Ausland von den zuständigen Behörden kontrolliert werden.

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass während des Auslandseinsatzes weiterhin die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Sie dient damit als Nachweis, dass du für diesen Zeitraum grundsätzlich weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegst.

Wenn du regelmäßig am selben Ort arbeitest, kann auch eine A1-Bescheinigung mit längerer Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Diese ist jedoch nur für die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart gültig.

Das Entsendeverfahren ist **nicht möglich** in folgenden Fällen:

- Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die vorübergehend in der Schweiz, in Dänemark, im Vereinigten Königreich oder in den EWR-Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein arbeiten
- Für Staatsangehörige von Island, Norwegen oder Liechtenstein, die vorübergehend in der Schweiz tätig sind
- Für Schweizer Staatsangehörige, die vorübergehend in den EWR-Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein arbeiten

Wenn du für einen begrenzten Zeitraum in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz arbeitest, kann zwischen diesem Land und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen bestehen. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gelten und eine entsprechende Bescheinigung beantragt werden. Bitte kontaktiere uns, wenn du in einem solchen Land arbeiten möchtest.

# Pflegeunterstützungsgeld

<p class="callout warning">Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine **Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation.** Beschäftigte können sich dafür bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren oder dessen pflegerische Versorgung sicherzustellen.</p>

<p class="callout warning">Bitte beachte: Wir können keine Rechnungen stellen für den Zeitraum, in dem du Lohnersatzleistungen beziehst oder bezogen hast.</p>

##### Voraussetzungen

Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, musst du einen Antrag bei der Pflegekasse bzw. dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person stellen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

- Die Pflegesituation ist akut, also unvorhersehbar und unerwartet, eingetreten.
- Du bist ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person.
- Dein Angehöriger wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft oder es ist anzunehmen, dass sich eine Pflegebedürftigkeit in naher Zukunft anbahnt.
- Du bist angestellt und benötigst eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit.
- Der zu pflegende Angehörige ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert, kann aber auch außerhalb Deutschlands leben.

##### Antrag stellen

1. Lass dir eine **ärztliche Bescheinigung** über die (voraussichtliche) Pflegebedürftigkeit und die erforderliche Unterstützung ausstellen.
2. Stelle den **Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld** unverzüglich bei der Pflegekasse bzw. dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person.
3. Informiere Smart als **Arbeitgeber** unverzüglich über deine Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer. Für die Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes kann außerdem eine Bescheinigung über den Verdienstausfall erforderlich sein.

##### Höhe

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt grundsätzlich **90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts**. Wenn du in den letzten 12 Monaten vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten hast, beträgt es **100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts**. Es gibt außerdem eine gesetzliche Höchstgrenze.

<p class="callout info">Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bleibt dein Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bestehen.</p>

# Krankschreibung

<p class="callout warning">Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) werden inzwischen elektronisch von der Arztpraxis an deine Krankenkasse übermittelt. Dein Arbeitgeber kann die entsprechenden Informationen grundsätzlich bei der Krankenkasse abrufen. Trotzdem bitten wir dich, uns deine Krankmeldung mit **Anfangs- und voraussichtlichem Enddatum** per E-Mail mitzuteilen, da wir die Informationen nicht automatisch von der Krankenkasse erhalten. **Für die Abfrage bei der Krankenkasse benötigen wir einen genauen Zeitraum**. Bitte teile uns deshalb auch mit, wenn sich das voraussichtliche Enddatum deiner Arbeitsunfähigkeit ändert.</p>

<p class="callout warning">**Bitte beachte:** Während deiner Arbeitsunfähigkeit kannst du grundsätzlich keine Aufträge über dein Arbeitsverhältnis bei Smart abrechnen.</p>

##### Krankengeld bei Smart eG

Falls du bei der **Smart eG** angestellt bist und krank wirst:

- erhältst du grundsätzlich bis zu sechs Wochen lang weiterhin dein Arbeitsentgelt.
- Bei Smart wird dieses Arbeitsentgelt für die ersten sechs Wochen aus deinem Budget bezahlt.
- Ab der siebten Krankheitswoche kann bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden. Das Krankengeld beträgt in der Regel **70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts**.

##### Krankengeld bei Smart Bildungswerk

Wenn du bei **Smart Bildungswerk** angestellt bist und krank wirst, hast du grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.

Das Smart Bildungswerk nimmt am **Umlageverfahren U1** teil. Dadurch kann Smart als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für die Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Bei Smart wird diese Erstattung **dem Budget des angestellten Mitglieds gutgeschrieben**. Sie kann dadurch dazu beitragen, finanzielle Ausfälle auszugleichen, die durch die krankheitsbedingte Abwesenheit und die damit verbundenen nicht ausgeführten Aufträge entstehen.

Wenn du als Angestellte\*r des Bildungswerks krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist und deshalb Aufträge nicht ausführen kannst, informiere uns bitte per E-Mail über deine Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer.

##### Kinderkrankengeld

Wenn dein Kind krank ist und du deshalb nicht arbeiten kannst, kannst du unter den gesetzlichen Voraussetzungen **Kinderkrankengeld** bei deiner Krankenkasse beantragen. Das Kinderkrankengeld wird von deiner Krankenkasse gezahlt und ersetzt grundsätzlich das ausgefallene Arbeitsentgelt. Es beträgt in der Regel **90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts**. Für 2026 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstage pro gesetzlich versichertem Kind und Elternteil, bei Alleinerziehenden auf bis zu 30 Arbeitstage.

Bitte informiere uns als Arbeitgeber unverzüglich darüber, dass du wegen der Betreuung deines kranken Kindes nicht arbeiten kannst. Die erforderliche Bescheinigung für das Kinderkrankengeld reichst du bei deiner Krankenkasse ein.

Da dein Arbeitsvertrag Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nach **§ 616 BGB** ausschließt (siehe Arbeitsvertrag § 6 Abs. 3), erhältst du für diesen Zeitraum grundsätzlich keine Vergütung von Smart. Stattdessen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse gezahlt werden.

# Minijob

##### Für wen?

Bei Smart kannst du als Minijobber maximal 603 EUR verdienen, was der Minijob-Kategorie M13 entspricht. Die komplette Liste der Anstellungskategorien findest du [hier](https://guide.smartde.coop/books/deine-anstellung/chapter/anstellungskategorien).

<p class="callout warning">Obwohl für Minijobber keine regulären Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer anfallen, entstehen auf Seiten des Arbeitgebers dennoch pauschale Abgaben, die aus deinem Budget beglichen werden. In der Tabelle der Anstellungskategorien findest du die gesamten Anstellungskosten. Mehr Informationen zu den Abgaben findest du auf der [Webseite der Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html).</p>

<p class="callout info">itte beachte, dass du mit einem Minijob-Vertrag keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erhältst. Ein Minijob kann eine gute Option für dich sein, wenn du bereits über einen Sozialversicherungsstatus verfügst und über Smart nebenbei Aufträge abwickelst. Das gilt zum Beispiel für Studierende, Familienversicherte oder Angestellte.</p>

##### Rentenbeiträge

Wenn du als Minijobber\*in angestellt bist, kannst du entweder als Arbeitnehmer\*in in die Rentenversicherung zahlen, oder dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Willst du dich befreien lassen, dann musst du den Befreiungsantrag ausfüllen. Den findest du im Portal bei der Beantragung der Anstellung.

<p class="callout info">**Wie berechnen sich Rentenbeiträge auf der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite?**   
Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt insgesamt 32,55 EUR. Der Anteil des Arbeitgebers (also der Unterschied zwischen deinem Bruttogehalt und den Anstellungskosten) beträgt 15%.  
**Beispiel:** Bei einem Gehalt von 100 EUR entspricht der Arbeitgeberanteil 15 EUR. Der Rest (32,55 EUR - 15 EUR = 17,55 EUR) wird dann vom Arbeitnehmerbrutto abgezogen. Bei einem Gehalt von 165 EUR beträgt der Arbeitgeberanteil 24,75 EUR, während der Arbeitnehmeranteil dann nur noch 7,80 EUR beträgt.</p>

# Mutterschutz

#### Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen sowie ihre Kinder. Er umfasst unter anderem:

- den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
- besonderen Kündigungsschutz,
- gesetzliche Schutzfristen vor und nach der Geburt und
- Regelungen zur finanziellen Absicherung während dieser Zeit.

#### Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt?

ie gesetzliche Schutzfrist beginnt **6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin**. In dieser Zeit darfst du grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Du darfst jedoch ausdrücklich erklären, dass du weiterarbeiten möchtest. Diese Erklärung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Nach der Geburt gilt grundsätzlich eine **Schutzfrist von 8 Wochen**, in der du nicht beschäftigt werden darfst. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und in bestimmten Fällen, in denen beim Kind eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich die Schutzfrist auf **12 Wochen**. Bei einer vorzeitigen Geburt kann sich die Schutzfrist nach der Geburt außerdem um die Tage verlängern, um die die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt wurde.

#### Darf ich während des Mutterschutzes arbeiten?

<div id="bkmrk-vor-der-geburt-darfs">**Vor der Geburt** darfst du während der sechswöchigen Schutzfrist weiterarbeiten, wenn du das ausdrücklich möchtest. Bitte schicke uns dafür eine schriftliche Erklärung, dass du dich zur Arbeitsleistung bereit erklärst. Du kannst diese Erklärung jederzeit widerrufen.</div><div id="bkmrk-"></div>**Nach der Geburt** darfst du während der gesetzlichen Schutzfrist grundsätzlich nicht arbeiten.

Während der Mutterschutzfristen erhältst du grundsätzlich **Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld**. Bei gesetzlich Versicherten wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt; der Arbeitgeber zahlt gegebenenfalls den Zuschuss.

<p class="callout warning">Bei Smart werden während der Schutzfrist keine Aufträge über dein Beschäftigungsverhältnis abgerechnet. Die genaue Abwicklung deiner Vergütung und deines Budgets erfolgt nach den Regelungen von Smart.</p>

<div id="bkmrk--1"></div><div id="bkmrk--2"></div><div id="bkmrk--3"></div><div id="bkmrk--4"></div>#### Benötigte Unterlagen

<div id="bkmrk---best%C3%A4tigung-der-ve">- **Schriftliche Erklärung zur Weiterarbeit während der Schutzfrist vor der Geburt**, wenn du vor der Geburt weiterarbeiten möchtest.
- **Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin**. Diese benötigst du für die Berechnung der Mutterschutzfrist.
- **Anmeldung der Elternzeit**, wenn du im Anschluss an die Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen möchtest. Bitte schreibe uns dafür eine E-Mail an <members@smartde.coop>. Die Elternzeit musst du grundsätzlich spätestens **7 Wochen vor Beginn** beim Arbeitgeber anmelden.
- **Geburtsurkunde bzw. Geburtsnachweis**, sobald dein Kind geboren ist.

</div>

# Nebentätigkeiten

#### Selbständige Tätigkeit

<div id="bkmrk-falls-du-bereits-dei" style="text-align: justify;">Falls du eine eigene Steuernummer hast, kannst du neben deiner Anstellung bei Smart einen Teil deiner Leistungen selbst in Rechnung stellen.  
  
</div><div id="bkmrk-" style="text-align: justify;"></div><div id="bkmrk--1" style="text-align: justify;"></div><div id="bkmrk-jahresvergleich-der-" style="text-align: justify;">**Jahresvergleich der Einkünfte**</div>Wenn du über Smart gesetzlich krankenversichert bist, ist es wichtig, dass deine Beschäftigung bei Smart gegenüber deiner selbstständigen Tätigkeit **wirtschaftlich und zeitlich den Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet**.

Für den wirtschaftlichen Vergleich betrachtet die Krankenkasse grundsätzlich zwei unterschiedliche Größen:

- **Arbeitsentgelt aus deiner Beschäftigung bei Smart:** Das ist dein Arbeitnehmerbrutto (AN-Brutto), also das Arbeitsentgelt, das in deinem Arbeitsvertrag bzw. deiner Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird.
- **Arbeitseinkommen aus deiner selbstständigen Tätigkeit:** Hier ist grundsätzlich der **steuerliche Gewinn** aus der selbstständigen Tätigkeit maßgeblich – also nicht der Umsatz bzw. die Summe deiner Rechnungen.

Es wird also vereinfacht gesagt **AN-Brutto aus der Beschäftigung** mit dem **Gewinn aus der Selbstständigkeit** verglichen. Zusätzlich berücksichtigt die Krankenkasse den **zeitlichen Umfang** beider Tätigkeiten. Entscheidend ist das Gesamtbild: Eine selbstständige Tätigkeit gilt insbesondere dann als hauptberuflich, wenn sie hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung und zeitlichem Aufwand die Beschäftigung deutlich überwiegt.

<p class="callout info">Als Orientierung empfehlen wir, dass du die Mehrheit deiner Aufträge über die Genossenschaft abwickelst und dabei ein Verhältnis von mindestens 60/40 anstrebst. Diese 60/40-Regel ist ein Orientierungswert von Smart und keine gesetzliche Vorgabe.</p>

Falls dieses Verhältnis nicht eingehalten wird, kann sich dein Status ändern, und du wirst als hauptberuflich selbständig eingestuft, wodurch du selbst für deine Krankenversicherung verantwortlich bist. In diesem Fall kann es sein, dass du auch rückwirkend als freiwillig Versicherte\*r Beiträge zahlen musst.

<div id="bkmrk--2" style="text-align: justify;"></div><div id="bkmrk-arbeitszeit" style="text-align: justify;">**Arbeitszeit**</div>Nicht nur die Höhe deiner Einkünfte, sondern auch der **zeitliche Umfang** deiner Tätigkeiten ist für die Beurteilung wichtig.

Für deine Beschäftigung bei Smart ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit maßgeblich. Bei der selbstständigen Tätigkeit wird auch der tatsächliche Zeitaufwand berücksichtigt.

Deine Krankenkasse kann dich deshalb zu deiner Arbeitszeit und zu den voraussichtlichen Einkünften aus deiner selbstständigen Tätigkeit befragen. Falls du hierzu einen Brief erhältst oder Fragen zu deinem Versicherungsstatus hast, kannst du dich gerne an Smart wenden.

##### Was passiert, wenn du im Laufe des Jahres eine Anstellung beginnst?

Wenn du bisher ausschließlich selbstständig tätig warst und im Laufe des Jahres eine Beschäftigung bei Smart beginnst, prüft die Krankenkasse deinen Versicherungsstatus ab diesem Zeitpunkt neu.

Für die Beurteilung werden die voraussichtlichen Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit und das Arbeitsentgelt aus deiner Beschäftigung sowie der zeitliche Umfang beider Tätigkeiten betrachtet. Dabei wird nicht automatisch der gesamte Jahresgewinn aus der bisherigen Selbstständigkeit mit dem Jahresgehalt bei Smart verglichen.

Wenn die Beschäftigung bei Smart ab diesem Zeitpunkt den Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet, kann dadurch Versicherungspflicht über die Beschäftigung entstehen.

<p class="callout warning">Die endgültige Entscheidung über deinen Versicherungsstatus trifft die Krankenkasse.</p>

<p class="callout success">Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du möglicherweise weiterhin von der **Kleinunternehmerregelung** profitieren. Die Einkommensgrenze für Kleinunternehmer ist in [§ 19 UStG ](http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)festgelegt. Weitere Informationen findest du unter anderem [hier](https://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm#:~:text=Lag%20Ihr%20steuerpflichtiger%20Jahresumsatz%20im,dritten%20Jahr%20automatisch%20der%20Regelbesteuerung.).</p>

#### Mehrere Beschäftigungen und Minijobs

Du kannst grundsätzlich gleichzeitig mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern haben. Je nach Art der Beschäftigung gelten dabei unterschiedliche Regeln. Kontaktiere uns am besten, damit wir dich optimal beraten können.

##### Mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Du kannst gleichzeitig mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben. Dabei musst du alle Arbeitgeber über deine weiteren Beschäftigungen informieren.

Für die Lohnsteuer wird eine Beschäftigung als Hauptarbeitsverhältnis geführt. Für jedes weitere Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich Steuerklasse VI. Das bedeutet, dass bei diesem Arbeitsverhältnis zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten werden kann, weil dort die üblichen Freibeträge und persönlichen Merkmale der Hauptbeschäftigung nicht berücksichtigt werden.

Die Steuerklasse VI bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du insgesamt mehr Steuern zahlst. Die endgültige Steuer wird erst mit deiner Einkommensteuererklärung für dein gesamtes Einkommen berechnet. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer kannst du dir dabei gegebenenfalls zurückholen.

Du kannst selbst bestimmen, welches Arbeitsverhältnis als Hauptarbeitsverhältnis und welches als weiteres Arbeitsverhältnis geführt wird. Auch ein Wechsel des Hauptarbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres ist möglich.

<p class="callout info">**Beispiel:** Du arbeitest mit 20 Stunden pro Woche bei Smart und zusätzlich mit 10 Stunden pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber. Du kannst Smart als Hauptarbeitsverhältnis führen. Das Arbeitsverhältnis beim anderen Arbeitgeber wird dann grundsätzlich mit Steuerklasse VI abgerechnet.</p>

##### Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung + Minijob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kannst du grundsätzlich **einen Minijob** ausüben. Der Minijob hat dann keinen Einfluß auf der Lohnsteuerklasse und bleibt dabei grundsätzlich geringfügig beschäftigt.

Wenn du neben deiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung **einen zweiten Minijob** aufnimmst, wird dieser grundsätzlich mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zusammengerechnet und ist dann nicht mehr als Minijob versicherungsfrei. Der zweite Minijob wird sozialversicherungspflichtig und grundsätzlich über Steuerklasse VI versteuert. Der zuerst aufgenommene Minijob kann grundsätzlich weiterhin als Minijob bestehen.

##### Zwei Minijobs ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Wenn du **keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung** hast, kannst du mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Verdienste aus den Minijobs werden zusammengerechnet.

<span style="text-decoration: underline;">Fall 1: Zusammen höchstens 603 € brutto im Monat</span>

Wenn du mit beiden Minijobs zusammen durchschnittlich **höchstens 603 € brutto im Monat** verdienst, können beide Beschäftigungen grundsätzlich Minijobs bleiben.

Beispiel:

- Minijob 1: 300 €
- Minijob 2: 250 €
- Gesamt: 550 €

→ Beide Beschäftigungen können grundsätzlich als Minijobs ausgeübt werden.

<span style="text-decoration: underline;">Fall 2: Zusammen mehr als 603 € brutto im Monat</span>

Wenn du mit mehreren Minijobs zusammen durchschnittlich mehr als 603 € brutto im Monat verdienst, liegen grundsätzlich keine geringfügig entlohnten Beschäftigungen mehr vor. Die Beschäftigungen werden dann grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Beispiel:

- Minijob 1: 400 €
- Minijob 2: 300 €
- Gesamt: 700 €

→ Die Beschäftigungen sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Es bleibt kein Minijob bestehen.

<p class="callout warning">Bitte informiere Smart immer, wenn du eine weitere Anstellung aufnimmst. W<span data-teams="true"><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">ichtig ist für uns zu wissen, wie hoch die Brutto-Einnahmen der anderen Anstellungen sind, nicht nur wegen der Steuerklasse aber auch wegen der Berechnung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge die über uns abgeführt werden.</span></span></p>

# Studierende

<p class="callout warning">Bitte denk daran, uns **für jedes Semester deine Immatrikulationsbescheinigung** zu schicken, damit wir dich weiterhin als Werkstudent\*in abrechnen können.</p>

#### Werkstudent\*innen

Wenn du als Studierender neben deinem Studium arbeitest und dabei grundsätzlich **nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit** arbeitest, kannst du unter den weiteren Voraussetzungen als Werkstudentin gelten. Entscheidend ist, dass dein Studium weiterhin im Vordergrund steht.

Als Student\*in an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule kannst du grundsätzlich in der **studentischen Krankenversicherung** (KVdS) versichert sein. Wenn die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind, bist du über deine Beschäftigung bei Smart grundsätzlich **nicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig**. Beiträge zur Rentenversicherung fallen dagegen grundsätzlich weiterhin an. Deine Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du grundsätzlich selbst über deine Krankenkasse.

Dadurch fällt die Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge über Smart günstiger aus als bei einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die genaue Berechnung erfolgt bei deiner Anstellung individuell.

Zur Orientierung findest du unten drei Beispielberechnungen unter Berücksichtigung des Studierendenstatus – also ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über die Beschäftigung bei Smart. Die ausgewählten Anstellungskategorien dienen nur als Beispiele; du kannst mit einer beliebigen Kategorie angestellt werden. Deine Beiträge werden spätestens bei der Anstellung individuell berechnet.

<p class="callout info">**Berechnungsgrundlage**: Geltungsjahr 2026, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibetrag, Anstellung bei Smart eG.</p>

<table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" id="bkmrk-kategorie-gesamtkost-1" style="border-collapse: collapse; border-spacing: 0px; width: 100%; height: 2073.6px; border-width: 1px;"><tbody><tr style="height: 115.2px;"><td style="width: 6.67266%; height: 115.2px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">**Kategorie**</span>

</td><td style="width: 19.8944%; height: 115.2px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">**Gesamtkosten inkl. aller Steuern und Abgaben eG** </span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 115.2px;" valign="bottom"></td><td style="width: 20.018%; height: 115.2px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">**Arbeitnehmer\*- brutto im Anstellungs- vertrag in €**</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 115.2px;" valign="bottom"></td><td style="width: 18.288%; height: 115.2px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">**Netto-Auszahlungsbetrag auf dein Konto\* in €**</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 115.2px;" valign="bottom"></td><td style="width: 27.8027%; height: 115.2px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">**Benötigter monatlicher Netto-Umsatz (Gesamtkosten + Smart Gebühr) in €**</span>

</td></tr><tr style="height: 38.4px;"><td style="width: 6.67266%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">1</span>

</td><td style="width: 19.8944%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">682</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 20.018%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">605</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 18.288%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">604</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 27.8027%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">750</span>

</td></tr><tr style="height: 38.4px;"><td style="width: 6.67266%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">5</span>

</td><td style="width: 19.8944%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">943</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 20.018%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">845</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 18.288%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">812</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 27.8027%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">1037</span>

</td></tr><tr style="height: 38.4px;"><td style="width: 6.67266%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">9</span>

</td><td style="width: 19.8944%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">1275</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 20.018%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">1.150</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 18.288%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">1077</span>

</td><td style="width: 2.47135%; height: 38.4px;" valign="bottom"></td><td style="width: 27.8027%; height: 38.4px;" valign="bottom"><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; font-size: medium;">1402</span>

</td></tr></tbody></table>

<div ccp_infra_copy_id="aae1d136-9847-49d6-9eff-db446e426e61" ccp_infra_timestamp="1704811069831" ccp_infra_user_hash="2849530355" ccp_infra_version="3" data-ccp-timestamp="1704811069831" id="bkmrk-anstellungskategorie"></div>#### Familienversicherung

Falls du als Studierende\*r **unten 25** bist und nur mit einem [**Minijob** ](https://guide.smartde.coop/books/das-abc-der-anstellung/page/minijob)angestellt bist, kannst du noch von der Familienversicherung profitieren. Dann wirst du bei der Versicherung deiner in Deutschland lebenden Eltern mitversichert.

#### Wann endet die studentische Krankenversicherung?

- Mit dem Ende deines Studiums bzw. mit der Exmatrikulation,
- Mit Ablauf des Semesters, in dem du **30 Jahre alt wirst**, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift (mehr Infos [hier](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-studierende/haeufige-fragen-fuer-studierende/ende-versicherung-student-2007412)).
- Wenn eine andere Form der Krankenversicherungspflicht vorrangig ist.
- Wenn du mehr als 20 Stunden / Woche arbeitest.
- Wenn du dich im Promotionsstudium befindest.

Falls die Werkstudentenregelung bei dir nicht greift, wirst du bei Smart grundsätzlich als regulärer Arbeitnehmer\*in abgerechnet. Dann gelten die Berechnungen in der Tabelle der [Anstellungskategorien](https://guide.smartde.coop/books/deine-anstellung/chapter/anstellungskategorien).

<p class="callout warning">**Überprüfe deine Aufenthaltserlaubnis**  
FFür Studierende aus **Drittstaaten** können zusätzlich aufenthaltsrechtliche Regelungen gelten. Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums hast, darfst du grundsätzlich entweder bis zu **140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr** arbeiten oder während der Vorlesungszeit bis zu **20 Stunden pro Woche**. Während der Semesterferien ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich.</p>

<p class="callout success">Während der **semesterfreien Zeit** kannst du ggf. Vollzeit arbeiten, ohne die studentische Versicherung zu verlieren. Das gilt auch für Studierende mit einem Visum für Studienzwecke (für Letztere ist dann die Gesamtzahlt der Stunden im Jahr zu beachten!)</p>

<div ccp_infra_copy_id="85763541-20cc-475c-81a9-9bfd51ef4f46" ccp_infra_timestamp="1704811427844" ccp_infra_user_hash="2849530355" ccp_infra_version="3" data-ccp-timestamp="1704811427844" id="bkmrk--5"></div>

# Urlaub

##### Urlaubsanspruch

Vertraglich geregelt haben alle unsere Mitglieder Anspruch auf 20 Urlaubstage (ausgehend von einer 5-Tage-Woche). Das entspricht einer gesetzlichen Regelung über Mindesturlaubsanspruch, der von den Arbeitnehrmer\*innen auch pflichtig zu nehmen ist.

Als Mitglied von Smart kannst du deine Arbeitszeit flexibel gestalten. Es ist auch wichtig zu verstehen, dass du deine gesamten Anstellungskosten alleine trägst (d.h. auch das Entgelt während deinem Urlaub wird aus deinem Budget bezahlt).

Um sicher zu stellen, dass du dein Urlaub vollständig genutzt hast, werden dir zwei Urlaubstage pro Monat automatisch zugewiesen und auf deinem Lohnzettel vermerkt.

Du kannst uns jederzeit zusätzliche Urlaubstage mitteilen. Als Arbeitgeber können wir dir mehr Urlaubstage gewähren. Du kannst Urlaub im Portal beantragen, indem du eine [Änderung beantragst](https://guide.smartde.coop/books/deine-anstellung/page/anderungen-beantragen).

##### Unbezahlter Urlaub

Du kannst ebenfalls einen unbezahlten Urlaub beantragen. Dies ist eine Möglichkeit, um weiterhin angestellt zu bleiben und Budget zu sparen. Falls du kein Budget für weitere Anstellung hast, kann Smart dir unbezahlten Urlaub vorschlagen.

Im unbezahlten Urlaub bleibt deine Anstellung bestehen, du bekommst aber kein Gehalt. Es werden in dieser Zeit auch keine Sozialabgaben aus deinem Budget bezahlt.

<p class="callout warning">Im ersten Monat des unbezahlten Urlaubs bist du weiterhin versichert, zahlst für den bestimmten Monat jedoch keine Beiträge zur Rentenversicherung. Bei der Arbeitslosenversicherung mindern Zeiten des unbezahlten Urlaubs das ALG 1 nicht.   
**Ab dem 2. Monat des unbezahlten Urlaubs endet jedoch die Versicherung in alle Sozialversicherung-Zweigen!**</p>