Das ABC der Anstellung

Sämtliche Fragen und Antworten rund um die Anstellung

Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Du beziehst Arbeitslosengeld und möchtest mit Smart arbeiten?

Die Abwicklung deiner Aufträge über Smart ist auch bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) grundsätzlich möglich. Dabei musst du die Regeln für Nebeneinkommen und Arbeitszeit beachten.

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, darf deine Nebentätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Sobald du 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und hast grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Außerdem musst du jede Nebentätigkeit vor bzw. spätestens bei ihrer Aufnahme der Agentur für Arbeit melden. Auch Änderungen bei Arbeitszeit oder Nebeneinkommen müssen gemeldet werden.

Beim ALG I gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 165 € monatlich auf dein Nebeneinkommen. Bei der Grundsicherung ist der Freibetrag 100 € monatlich. Bis zu diesem Betrag wird das Nebeneinkommen in der Regel nicht auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Liegt dein anrechenbares Nebeneinkommen darüber, kann sich dein Arbeitslosengeld entsprechend reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein höherer Freibetrag gelten. Weitere Informationen findest du im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Du hast einen Auftrag geplant die die Summe des Freibetrags überschreitet? Dann kannst du dich für diesen Zeitraum bei der Agentur für Arbeit abmelden und bei Smart mit einem höheren Gehalt angestellt sein.

Bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld solltest du dein Budget nicht „bunkern“, indem du höhere Rechnungen stellst, dir aber nur einen geringeren Betrag als Gehalt auszahlen lässt.

Wenn du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld beziehst oder beantragen willst, informiere uns bitte sofort. Wir können gegebenenfalls eine Beratung mit dir vereinbaren.

Deine Anstellung mit Smart endet und du möchtest Arbeitslosengeld I beantragen?

Wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate beschäftigt warst, kannst du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben.

Wenn du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis enden wird, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn du erst später vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfährst, musst du dich innerhalb von 3 Tagen melden. Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Außerdem musst du dich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos melden. Du kannst dich bis zu 3 Monate im Voraus arbeitslos melden. Bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung kann Arbeitslosengeld grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung gezahlt werden. Weitere Informationen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses bei Smart musst du bei uns die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung anfordern. Wir übermitteln diese dann an die Bundesagentur für Arbeit.

Elternzeit

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine gesetzlich geschützte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmer*in kannst du Elternzeit bei Smart beantragen. Pro Kind kannst du bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Während dieser Zeit musst du nicht arbeiten und erhältst von Smart kein Gehalt. Als finanzielle Unterstützung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beantragen.

Gut zu wissen:

Elternzeit und Smart

Die wichtigsten Informationen:

Elternzeit anmelden

Informiere uns per E-Mail, dass du Elternzeit nehmen möchtest. Wir schicken dir anschließend die notwendigen Unterlagen. Bitte melde deine Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn bei uns an.

Lohndateien

Wenn du über Smart angestellt bist, bekommst du am Anfang des Folgemonats eine automatisch generierte Entgeltabrechnung („Lohnzettel“, „Lohnbeleg“) von Smart. 
In der Entgeltabrechnung sind alle Informationen zu deiner Anstellung zusammengefasst.

Die Entgeltabrechnung ist ein wichtiges Dokument und ein offizieller Nachweis deiner Einnahmen.
Die Monatsabrechnungen werden für dich in deiner persönlichen Cloud Mein.Smart hochgeladen und zusätzlich monatlich per E-Mail geschickt.

Lohnbeleg

Auf dem Lohnbeleg sind nur die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung zu sehen (50 %). Wenn du über Smart angestellt bist, musst du auch den Arbeitgeber-Anteil (die anderen 50 %) aus deinem Budget zahlen. Dies wird in der Entgeltabrechnung aber nicht aufgelistet.

Lohnabrechnung MUSTER_DE.PNG

In der Zeile „St/SV-Abzüge“ siehst du den Gesamtbetrag, der in dem jeweiligen Monat für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt wird.

Die Beträge hinter „KV inkl. Z“, „RV“, „AV“ und „PV“ im Feld unten links zeigen die jeweiligen Gesamtbeträge, die du als Arbeitnehmer*in in dem betreffenden Monat für die einzelnen Sozialversicherungen zahlst.

Die jeweiligen Anteile sind in dem Kasten links unten noch einmal separat aufgeschlüsselt:
LSt = Lohnsteuer
SoliZ = Solidaritätszuschlag
KiSt = Kirchensteuer
Kammer = Kammerbeitrag (nur für bestimmte Berufsgruppen und für die Angestellten des Bildungswerks)
SV = Sozialversicherung
SV-Brutto = der Betrag, der die Grundlage für die Bemessung der Sozialabgaben ist
KV = der Beitrag zur Krankenversicherung + Zusatzbeitrag der Krankenkasse
RV = der Beitrag zur Rentenversicherung
AV = der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
PV = der Beitrag zur Pflegeversicherung (Versicherte mit Kindern zahlen 3,05 %, kinderlose Versicherte zahlen 3,05 + 0,35 = 3,4 %)

Auf dem Lohnbeleg sind nur die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung zu sehen (50 %). Wenn du über Smart angestellt bist, musst du auch den Arbeitgeber-Anteil (die anderen 50 %) aus deinem Budget zahlen. Dies wird in der Entgeltabrechnung aber nicht aufgelistet.

Lohnsteuerbescheinigung

Ein Jahresnachweis über dein Einkommen ist die Lohnsteuerbescheinigung, die meistens am Anfang des Folgejahres erstellt wird. Diesen Nachweis brauchst du für deine Steuererklärung. Diese findest du in deinem Mein.Smart Ordner.

Bitte beachte, dass keine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber*innen erstellt wird, da diese Arbeitnehmer*innen nicht sozialversicherungspflichtig sind. 

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SV-Meldebescheinigung

Diese Bescheinigung bekommen alle sozialversicherungspflichtig Anstellte im ersten Monat der Anmeldung sowie am Ende der Anstellung. Diese Dateien sind auf Mein Smart gespeichert.

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Entsendung

Wenn du einen Auftrag über Smart abrechnest und diesen ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands ausführst, musst du Smart mindestens 10 Tage vor Beginn deines Auslandsaufenthalts informieren. Das gilt auch für vorübergehendes Arbeiten aus dem Ausland, zum Beispiel im Homeoffice oder während einer „Workation“.

Fülle dafür bitte das Entsendungs-Formular aus. Unser Payroll-Team kümmert sich anschließend um die Beantragung der A1-Bescheinigung und die notwendigen Meldungen. Die A1-Bescheinigung findest du anschließend in deinem Mein-Smart-Ordner.

Für vorübergehende Arbeitseinsätze im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart in der EU, im EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich kann eine Entsendung vorliegen. In diesem Fall muss Smart die Entsendung prüfen und die A1-Bescheinigung beantragen. Die A1-Bescheinigung kann im Ausland von den zuständigen Behörden kontrolliert werden.

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass während des Auslandseinsatzes weiterhin die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Sie dient damit als Nachweis, dass du für diesen Zeitraum grundsätzlich weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegst.

Wenn du regelmäßig am selben Ort arbeitest, kann auch eine A1-Bescheinigung mit längerer Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Diese ist jedoch nur für die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart gültig.

Das Entsendeverfahren ist nicht möglich in folgenden Fällen:

Wenn du für einen begrenzten Zeitraum in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz arbeitest, kann zwischen diesem Land und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen bestehen. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gelten und eine entsprechende Bescheinigung beantragt werden. Bitte kontaktiere uns, wenn du in einem solchen Land arbeiten möchtest.


Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer akuten Pflegesituation von bis zu zehn Tagen. Es steht allen Arbeitnehmern zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.

Bitte beachte: Wir können keine Rechnungen stellen für den Zeitraum, in dem du Lohnersatzleistungen bezogen hast.

Voraussetzungen

Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, stellst du einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Dabei müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

Antrag stellen
  1. Hole dir die ärztliche Bescheinigung ein, dass der Angehörige akut pflegebedürftig ist.
  2. Stelle den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Formulare gibt es oft schon online zum herunterladen auf der Homepage der Krankenkasse.
  3. Informieren Smart als Arbeitgeber und reiche die Bescheinigung über den Verdienstausfall bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein.
Höhe

Pflegende Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der gepflegten Person: 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts, bzw. 100 Prozent, wenn in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen in erfolgt sind. Während dieser Zeit bleibt deine Versicherungspflicht bestehen.


Krankschreibung

Krankmeldungen werden jetzt vom Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Trotzdem bitten wir euch, eure Krankmeldungen mit Anfangs- und Enddatum an uns per Email zu schicken, da wir die Infos nicht automatisch von der Krankenkasse bekommen. Wir brauchen für die Abfrage bei der Krankenkasse einen genauen Zeitraum anzugeben, sodass der wahrheitsgemäß bestätigt wird.

Bitte beachte: Wir können keine Rechnungen stellen für den Zeitraum, in dem du krankgeschrieben warst.

Krankengeld bei Smart eG

Falls du bei der Smart eG angestellt bist und krank wirst:

Krankengeld bei Smart Bildungswerk

Die Angestellten der Smart Bildungswerk zahlen durch ihren Arbeitgeberanteil die sogenannte Umlage 1 (zwischen einem und drei Prozent je nach Krankenkasse) an die Krankenkassen und haben somit im Krankheitsfall das Recht auf die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld ab der ersten Woche Arbeitsunfähigkeit. Der Lohn wird demnach ab der ersten Woche von der Krankenkasse gezahlt, bei der eG erst ab der siebten Krankheitswoche. Falls Du als Angestellte*r des Bildungswerk aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig bist und dadurch Aufträge nicht ausführen kannst, solltest Du uns per E-Mail einen Scan des ärztlichen Attests (für den Arbeitgeber) zukommen lassen.

Kinderkrankengeld

Falls Dein Kind erkrankt ist, schicke bitte uns und der Krankenkasse die Krankschreibung. Für diesem Zeitraum wird der Lohn von der Krankenkasse übernommen und dann direkt an Dich gezahlt (siehe Arbeitsvertrag § 6: (3) Ansprüche gemäß § 616 BGB auf Fortzahlung der Vergütung bei vorübergehender Verhinderung sind ausgeschlossen).


Minijob

Für wen?

Bei Smart kannst du als Minijobber maximal 603 EUR verdienen, was der Minijob-Kategorie M13 entspricht. Die komplette Liste der Anstellungskategorien findest du hier.

Obwohl für Minijobber keine regulären Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer anfallen, entstehen auf Seiten des Arbeitgebers dennoch pauschale Abgaben, die aus deinem Budget beglichen werden. In der Tabelle der Anstellungskategorien findest du die gesamten Anstellungskosten. Mehr Informationen zu den Abgaben findest du auf der Webseite der Minijob-Zentrale.

itte beachte, dass du mit einem Minijob-Vertrag keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erhältst. Ein Minijob kann eine gute Option für dich sein, wenn du bereits über einen Sozialversicherungsstatus verfügst und über Smart nebenbei Aufträge abwickelst. Das gilt zum Beispiel für Studierende, Familienversicherte oder Angestellte.

Rentenbeiträge

Wenn du als Minijobber*in angestellt bist, kannst du entweder als Arbeitnehmer*in in die Rentenversicherung zahlen, oder dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Willst du dich befreien lassen, dann musst du den Befreiungsantrag ausfüllen. Den findest du im Portal bei der Beantragung der Anstellung.

Wie berechnen sich Rentenbeiträge auf der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite?
Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt insgesamt 32,55 EUR. Der Anteil des Arbeitgebers (also der Unterschied zwischen deinem Bruttogehalt und den Anstellungskosten) beträgt 15%.
Beispiel: Bei einem Gehalt von 100 EUR entspricht der Arbeitgeberanteil 15 EUR. Der Rest (32,55 EUR - 15 EUR = 17,55 EUR) wird dann vom Arbeitnehmerbrutto abgezogen. Bei einem Gehalt von 165 EUR beträgt der Arbeitgeberanteil 24,75 EUR, während der Arbeitnehmeranteil dann nur noch 7,80 EUR beträgt.

Mutterschutz

Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach. Zum Mutterschutz gehören unter anderem

Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt?

Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach dem Entbindungstermin
Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später - so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

Darf ich während des Mutterschutzes arbeiten?

Vor der Geburt darfst du weiter arbeiten, wenn du das möchtest. Bitte schicke uns eine schriftliche Bestätigung, in der du auf die 6 Wochen Mutterschutz verzichtest. 

Die Mutterschutzwochen NACH dem Entbindungstermin sind aber pflichtig und während dieser Zeit darf Smart keine Rechnungen für dich stellen. Du wirst für die zwei Monate dein Vollgehalt weiterhin bekommen und kein Budget wird dafür abgezogen.

Benötigte Unterlagen


Nebentätigkeiten

Selbständige Tätigkeit
Falls du eine eigene Steuernummer hast, kannst du neben deiner Anstellung bei Smart einen Teil deiner Leistungen selbst in Rechnung stellen.

Jahresvergleich der Einkünfte

Um weiterhin über Smart krankenversichert zu bleiben, ist es wichtig, dass du die Mehrheit deiner Aufträge über die Genossenschaft abwickelst. Wir empfehlen ein Verhältnis von mindestens 60/40. Alle deine Einkünfte werden im Jahresvergleich bewertet, wobei das durchschnittliche Arbeitnehmerbruttogehalt bei Smart (also die Summe, die in deinem Arbeitsvertrag steht) dem Jahresgewinn aus der selbständigen Tätigkeit gegenübergestellt wird.

Falls dieses Verhältnis nicht eingehalten wird, kann sich dein Status ändern, und du wirst als hauptberuflich selbständig eingestuft, wodurch du selbst für deine Krankenversicherung verantwortlich bist. In diesem Fall kann es sein, dass du auch rückwirkend als freiwillig Versicherte*r Beiträge zahlen musst.

Arbeitszeit
Nicht nur die Höhe deiner Einkünfte, sondern auch die Arbeitszeit kann über deinen Versicherungsstatus entscheiden. In deinem Anstellungsvertrag kannst du nachsehen, wie viele Arbeitsstunden deinem Vertrag entsprechen. 

Deine Krankenkasse wird dich eventuell kontaktieren und dich zu deiner Arbeitszeit und den voraussichtlichen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit befragen. Falls du in diesem Zusammenhang einen Brief erhältst und Fragen hast, kannst du dich gerne an Smart wenden.

Die endgültige Entscheidung über deinen Versicherungsstatus trifft die Krankenkasse.

Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du möglicherweise weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Die Einkommensgrenze für Kleinunternehmer ist in § 19 UStG festgelegt. Weitere Informationen findest du unter anderem hier.

Weitere Anstellung

Du kannst gleichzeitig mehrere Anstellungen haben. Kontaktiere uns am besten, damit wir dich optimal beraten können.

Je nach Höhe des Gehalts bei Smart und bei einem anderen Arbeitgeber kann sich deine Steuerklasse ändern. Falls du in beiden Jobs mehr als 603 Euro brutto verdienst, wird eine Anstellung mit Steuerklasse 6 besteuert.

Die Kombination einer Hauptanstellung (ab 605 Euro brutto) und eines Minijobs (bis 603 Euro brutto) hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.

Bitte informiere Smart immer, wenn du eine weitere Anstellung aufnimmst. Wichtig ist für uns zu wissen, wie hoch die Brutto-Einnahmen der anderen Anstellungen sind, nicht nur wegen der Steuerklasse aber auch wegen der Berechnung der Steuern die über uns abgeführt werden.

Studierende

Bitte denk daran, uns semesterweise deine Immatrikulationsbescheinigungen zu zuschicken, sodass wir dich weiterhin als Student*in abrechnen können.

Werkstudent*innen

Wenn du als Studierende*r nebenbei jobbst und dabei maximal bis zu 20 Stunden / Woche arbeitest, giltst du als Werkstudent*in. 

Als Student*in an einer öffentlichen anerkannten Hochschule in Deutschland hast du Zugang zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Da die Versicherung bereits über den Studierendenstatus besteht, werden die Beiträge bei Smart nicht nochmal erhoben. 

Die Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge wird also etwas günstiger ausfallen, als die in der Tabelle der Anstellungskategorien zu sehen ist.

Zur Orientierung findest du unten drei Berechnungen mit der Berücksichtigung des Studierendenstatus - ohne Krankenkassen-Beiträgen. Die ausgewählten Anstellungskategorien dienen nur als Beispiel - du kannst mit einer beliebigen Kategorie angestellt werden. Deine Beiträge werden spätestens bei der Anstellung individuell berechnet. 

Berechnungsgrundlage: Geltungsjahr 2026, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibetrag, Anstellung bei Smart eG.

Kategorie

Gesamtkosten inkl. aller Steuern und Abgaben eG


Arbeitnehmer*- brutto im Anstellungs- vertrag in €


Netto-Auszahlungsbetrag auf dein Konto* in €


Benötigter monatlicher Netto-Umsatz (Gesamtkosten + Smart Gebühr) in €

1

682


605


604


750

5

943


845


812


1037

9

1275


1.150


1077


1402

Familienversicherung

Falls du als Studierende*r unten 25 bist und nur mit einem Minijob angestellt bist, kannst du noch von der Familienversicherung profitieren. Dann wirst du bei der Versicherung deiner in Deutschland lebenden Eltern mitversichert.

Wann endet die studentische Krankenversicherung?

Falls eins davon auf dich zutrifft, wirst du als Arbeitnehmer*in bei Smart abgerechnet und es gelten die Berechnungen in der Tabelle der Anstellungskategorien.

Überprüfe deine Aufenthaltserlaubnis
Für Studierende aus Drittstatten sind oft Besonderheiten zu beachten. Falls du dich in Deutschland zum Zweck des Studiums aufhältst, kannst du ggf. die Grenze der 20 Stunden / Woche nicht überschreiten. Sonst steht dein Studium nicht im Vordergrund und der Zweck deines Aufenthaltes ändert sich.

Während der semesterfreien Zeit kannst du ggf. Vollzeit arbeiten, ohne die studentische Versicherung zu verlieren. Das gilt auch für Studierende mit einem Visum für Studienzwecke (für Letztere ist dann die Gesamtzahlt der Stunden im Jahr zu beachten!)

Urlaub

Urlaubsanspruch

Vertraglich geregelt haben alle unsere Mitglieder Anspruch auf 20 Urlaubstage (ausgehend von einer 5-Tage-Woche). Das entspricht einer gesetzlichen Regelung über Mindesturlaubsanspruch, der von den Arbeitnehrmer*innen auch pflichtig zu nehmen ist.

Als Mitglied von Smart kannst du deine Arbeitszeit flexibel gestalten. Es ist auch wichtig zu verstehen, dass du deine gesamten Anstellungskosten alleine trägst (d.h. auch das Entgelt während deinem Urlaub wird aus deinem Budget bezahlt).

Um sicher zu stellen, dass du dein Urlaub vollständig genutzt hast, werden dir zwei Urlaubstage pro Monat automatisch zugewiesen und auf deinem Lohnzettel vermerkt.

Du kannst uns jederzeit zusätzliche Urlaubstage mitteilen. Als Arbeitgeber können wir dir mehr Urlaubstage gewähren. Du kannst Urlaub im Portal beantragen, indem du eine Änderung beantragst

Unbezahlter Urlaub

Du kannst ebenfalls einen unbezahlten Urlaub beantragen. Dies ist eine Möglichkeit, um weiterhin angestellt zu bleiben und Budget zu sparen. Falls du kein Budget für weitere Anstellung hast, kann Smart dir unbezahlten Urlaub vorschlagen.

Im unbezahlten Urlaub bleibt deine Anstellung bestehen, du bekommst aber kein Gehalt. Es werden in dieser Zeit auch keine Sozialabgaben aus deinem Budget bezahlt. 

Im ersten Monat des unbezahlten Urlaubs bist du weiterhin versichert, zahlst für den bestimmten Monat jedoch keine Beiträge zur Rentenversicherung. Bei der Arbeitslosenversicherung mindern Zeiten des unbezahlten Urlaubs das ALG 1 nicht. 
Ab dem 2. Monat des unbezahlten Urlaubs endet jedoch die Versicherung in alle Sozialversicherung-Zweigen!